Studierende der KH Freiburg im Austausch miteinander

Kooperationen

Kooperationen zu Forschungseinrichtungen und mit Institutionen und Verbänden des Sozial- und Gesundheitswesens

Kooperationsvereinbarung „Leistungssport“ zwischen der Katholischen Hochschule Freiburg dem Olympiastützpunkt Freiburg-Schwarzwald und dem Studierendenwerk Freiburg erneuert

Sport stellt einen zentralen Bestandteil unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens dar. Dies gilt sowohl für den Spitzen- und Nachwuchsleistungssport als auch für den Breiten- und den Schulsport. Der Sport verbindet über kulturelle, soziale und sprachliche Grenzen hinweg und vermag Menschen unterschiedlicher Herkunft und unterschiedlichen Alters zusammenzuführen. Dabei vermittelt er weit über den Sport hinausgehende Werte unseres freiheitlichen Gemeinwesens wie z.B. die Akzeptanz von Regeln, Respekt, Teamfähigkeit, Toleranz und Weltoffenheit, aber auch Einsatzbereitschaft, Durchsetzungsvermögen und den adäquaten Umgang mit Erfolg und Niederlage. In diesem Sinne erfüllt der Sport auf allen Ebenen auch eine wichtige Vorbildfunktion, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Gerade die im Spitzensport erfolgreichen Athleten stehen im sportlichen Wettkampf für Leistungswillen, Ausdauer, Disziplin und Respekt. 

Am 29. Juli 2020 wurde zum dritten Mal seit 2007 die Kooperationsvereinbarung „Leistungssport“ zwischen der Katholischen Hochschule Freiburg, dem Olympiastützpunkt Freiburg-Schwarzwald und dem Studierendenwerk Freiburg-Schwarzwald erneuert. Die Vereinbarung hat das Ziel, an der KH Freiburg Rahmenbedingungen zu schaffen, die Hochleistungssportler*innen eine optimale Verbindung von Studium und Spitzensport ermöglichen. 

Die Kooperationsvereinbarung gilt für Studierende, die einem Bundeskader eines Spitzenverbandes im Deutschen Olympischen Sportbund angehören und vom Olympiastützpunkt Freiburg-Schwarzwald betreut werden. Daneben erstreckt sich die Kooperationsvereinbarung auf Spielerinnen und Spieler einer Mannschaft in der ersten Bundesliga oder einem vergleichbaren Leistungsniveau.

Konkret handelt es sich dabei um Athlet*innen mit nachgewiesenem Medaillen- oder Finalplatzniveau bzw. –perspektive im Hinblick auf die nächsten Olympischen Spiele bzw. Athlet*innen mit einer besonderen Spitzensportperspektive. Die Trainingsintensität in diesen sportlichen Sphären ist außerordentlich hoch: Häufig finden mehrere Trainingseinheiten und, je nach Sportart, bis zu 8 Stunden Training pro Tag statt. Hinzu kommen Trainingslager im Ausland, um die unterschiedlichen klimatischen Bedingungen auszugleichen, sowie Wettkämpfe weltweit. Dass neben diesem sportlichen Pensum kein normales Studium möglich ist, soll den Sportler*innen aber langfristig nicht zum Nachteil geraten – denn nicht jede*r schafft es schließlich zur erfolgreichen Olympiateilnahme, und nicht alle sportlichen Erfolge können in finanzielle oder berufliche Vorteile umgewandelt werden. Deshalb werden im Rahmen der rechtlichen und organisatorischen Möglichkeiten an der KH Freiburg die Bedingungen für Bewerbung und Zulassung zum Studium, für Prüfungsangelegenheiten und für die Beurlaubung vom Studium geregelt. In der Umsetzung bedeutet das vor allem, dass Studierende aufgrund ihrer sportlichen Leistungen eine gesonderte Zulassung zum Studium erhalten und Studienleistungen nach einem individuellen Plan im Sinne eines Teilzeitstudiums ablegen können.

Seit der ersten Vereinbarung im Jahr 2007 wurden in diesem Format insgesamt zehn Sportler*innen aus verschiedensten Sportarten an der KH betreut. Die KH zeigt durch ihr Engagement, dass sie zum einen sehr verlässlich den Leistungssport unterstützt und zum anderen ihre gesellschaftliche Verantwortung in der Förderung Hochbegabter wahrnimmt. 

Für Fragen zum Thema ist Prof. Dr. Wiebke Göhner-Barkemeyer gerne für Sie da.
wiebke.goehner@kh-freiburg.de

Akademische Lehreinrichtungen der KH Freiburg

Die KH Freiburg hat u.a. den Auftrag, Studierende zu einer eigenverantwortlichen Berufspraxis in unterschiedlichen Handlungsfeldern des Gesundheits- und Sozialwesens zu befähigen. Um dies gewährleisten zu können, bedarf es eines Austauschs mit dessen Vertreter*innen sowie entsprechende Einsatzfelder in der Praxis. Die Einrichtungen benötigen gut ausgebildete Fach-, Führungs- oder Lehrpersonen, so dass Kooperationen einen zentralen Baustein zur Gestaltung eines zukunftsfähigen Gesundheits- und Sozialwesens darstellen. Die KH Freiburg ist an verlässlichen und nachhaltigen Kooperationen mit Vertretenden aus den Arbeitsfeldern Gesundheit und Sozialwesen interessiert.

Die Bezeichnung „Akademische Lehreinrichtung der Katholischen Hochschule Freiburg“ wird Einrichtungen im Sozial- und Gesundheitswesen verliehen, die in einem besonderen Maße mit der KH  Freiburg kooperieren und die sich für die Förderung von hochschulisch qualifizierten Fach-, Lehr- und Führungspersonen einsetzen. Mit dem Führen der Bezeichnung „Akademische Lehreinrichtung der Katholischen Hochschule Freiburg“ anerkennen die Einrichtungen die Notwendigkeit des Einsatzes und der Qualifizierung von hochschulisch aus- und weitergebildeten Fachpersonen in Pflege, Lehre und Management.

Eine „Akademische Lehreinrichtung der Katholischen Hochschule Freiburg“ ermöglicht ihren Mitarbeitenden, die Studien- und Weiterbildungsangebote der KH Freiburg zu nutzen und unterstützt sie dabei. Außerdem stellt sie Praxismöglichkeiten im Rahmen der studienintegrierten Praxis zur Verfügung. Dies alles wird begleitet durch einen regelmäßigen Austausch über Erfahrungen z.B. im Rahmen von Kooperationstreffen und eine regelmäßige Kommunikation mit den entsprechenden Verantwortlichen der KH Freiburg.

Konkret äußert sich die Kooperation in Praxiseinsätzen der Studierenden, Mitarbeitenden, die an der KH studieren, studentischen Forschungsprojekten, Bachelor- und Masterarbeiten, Lehraufträge an Mitarbeitende aus den Einrichtungen, Austausch in Lehrveranstaltungen, Fachtagen und Kooperationstreffen und verschiedenen Formaten der gegenseitigen Öffentlichkeitsarbeit.

Um die Bezeichnung „Akademische Lehreinrichtung der KH Freiburg“ führen zu können, bedarf eines formlosen Antrags und im Anschluss der Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung. Die Bezeichnung wird für 3 Jahre verliehen und wird dann in einem gemeinsamen Gespräch evaluiert.

Für weitere Infos wenden Sie sich gerne an das Praxisreferat Gesundheit und Management.

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