Fördermöglichkeiten für Weiterbildungen
Mit der Teilnahme an einer Weiterbildung investieren Sie in Ihre berufliche und private Zukunft.
Überblick über finanzielle Fördermöglichkeiten
Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über finanzielle Fördermöglichkeiten sowie weiterführende Links zu den entsprechenden Beratungsstellen. So können Sie prüfen, welche Unterstützungsmöglichhkeiten für Sie infrage kommen.
Die individuelle Beratung zu Fördermöglichkeiten erfolgt durch die jeweiligen Förderstellen. Gerne unterstützt Sie das IWW mit den für Förderanträge erforderlichen Bescheinigungen, Bestätigungen und weiteren Unterlagen.
Darüber hinaus bietet das IWW die Möglichkeit, Teilnahmegebühren in Raten zu zahlen. Gerne informieren wir Sie hierzu persönlich.
Nach dem Bildungszeitgesetz haben Arbeitnehmer*innen in den meisten Bundesländern ein Recht auf bis zu fünf Bildungstage pro Jahr bei Fortzahlung des Arbeitsentgeltes (auch bekannt als "Bildungsurlaub", "Bildungsfreistellung").
Die KH Freiburg ist anerkannte Bildungseinrichtung nach dem Bildungszeitgesetz in Baden-Württemberg. Grundsätzlich können daher alle Weiterbildungen des IWW für Arbeitnehmer*innen in Baden-Württemberg als Bildungszeit anerkannt werden, sofern Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. In Baden-Württemberg müssen die Anträge spätestens neun Wochen vor Beginn der Weiterbildung bei Ihrem/Ihrer Arbeitgeber*in eingereicht werden. Die Antragsformulare und weitere Informationen finden Sie für Baden-Württemberg auf den Seiten der Regierungspräsidien Baden-Württemberg.
Viele Unternehmen, Organisationen und soziale Einrichtungen fördern Weiterbildungsmaßnahmen ihrer Mitarbeiter*innen im Rahmen von Personalentwicklungs- und Qualifizierungsmaßnahmen. Fragen Sie dazu am Besten direkt in der Personalabteilung Ihrer Organisation nach.
Auf den nachfolgend verlinkten Seiten finden Sie weitergehende Informationen zu aktuellen Fördermöglichkeiten bzw. Förderrichtlinien, die in Kürze veröffentlicht werden:
- Brandenburg: Überblick Fördermöglichkeiten
- Bremen: Weiterbildungsscheck
- Hamburg: Weiterbildungsbonus
- Mecklenburg-Vorpommern: Bildungsscheck für Unternehmen
- Nordrhein-Westfalen: Bildungsscheck
- Rheinland-Pfalz: QualiScheck
- Sachsen: Weiterbildungsscheck
- Sachsen-Anhalt: "Weiterbildung Betrieb" / "Weiterbildung Direkt"
- Schleswig-Holstein: Landesprogramm Arbeit
- Schleswig-Holstein: Fördernavigator für Weiterbildung
- Thüringen: Weiterbildungsscheck
Günstige Kredite erhalten Sie über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Viele Stiftungen unterstützen die persönliche Weiterqualifizierung über die Förderung von Weiterbildungen.
Die Begabtenförderung richtet sich an besonders begabte Menschen mit Berufsausbildung. Die Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung (SBB) koordiniert im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) die Vergabe von Weiterbildungsstipendien.
Weitere Informationen finden Sie beispielsweise auf der Seite des Deutschen Stiftungsindexes (Gemeinnützige Deutsche Stiftungen).
- Deutsche Gesellschaft für Wissenschaftliche Weiterbildung und Fernstudium e. V. (DGWF)
- hoch & weit Weiterbildungsportal der Hochschulrektorenkonferenz
- InfoWeb Weiterbildung DIPF / Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation
- Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
Beruflich veranlasste Weiterbildungen sind vollständig steuerlich absetzbar. Als Angestellte*r setzen Sie die entstandenen Kosten rund um die Weiterbildung als Werbungskosten, als Selbstständige*r als Betriebsausgaben ab. Folgende Kosten sind absetzbar:
- Teilnahmegebühren
- Prüfungsgebühren
- Fachliteratur
- Arbeitsmittel, Büromaterial und Portokosten
- Mitgliedsbeitrag der Bücherei
- Reisekosten zu Präsenzveranstaltungen (0,30 € je Kilometer)
- Verpflegungspauschale
- Übernachtungskosten
Sie haben Fragen? Sprechen Sie uns an!
Christa Karcher
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