Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsvoraussetzungen und Zulassungsverfahren für Bachelor- und Masterstudiengänge werden in der Zulassungsordnung unserer Hochschule geregelt, die Sie im Downloadbereich dieser Seite finden.
Studienorientierungstests
Wenn Sie ein Studium an unserer Hochschule aufnehmen wollen, sollten Sie sich sicher sein, welche Interessen und Talente Sie mitbringen und in welchem Tätigkeitsbereich und Arbeitsfeld Sie sich zukünftig beruflich sehen. Bei der Orientierung und zur Unterstützung bei der Studienwahl können Studienorientierungstests helfen. Diese erfassen Ihre Interessen und Neigungen und sollen Sie bei der Wahl Ihres Wunschstudiengangs bestärken.
Für Ihre Bewerbung an der KH Freiburg benötigen Sie eine Bescheinigung, die Ihre Teilnahme an einem der nachfolgenden Orientierungstests bestätigt. Die Teilnahmebescheinigung muss mit Ihrer Bewerbung eingereicht werden und sollte nicht älter als 6 Monate sein.
Den Orientierungstest (OT) können Sie unter www.was-studiere-ich.de absolvieren. Der OT besteht aus einem Interessentest, der ca. 15 Minuten dauert und kann über die Homepage des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg aufgerufen werden.
Den Studium-Interessentest (SIT) der Hochschulrektorenkonferenz können sie unter www.hochschulkompass.de/studium-interessentest.html starten. Er hilft Studieninteressierten bei der Studienwahl und -orientierung. Der SIT ist kostenlos, dauert etwa 15 Minuten, liefert eine ausführliche Testauswertung und eine Liste mit dazu passenden Studiengängen.
Mit dem Orientierungstest Check-U der Bundesagentur für Arbeit können SIe Ihre persönlichen Stärken und Interessen testen und herausfinden, welche Studienfelder zu Ihnen passen. Den Check-U-Test können Sie unter www.arbeitsagentur.de/bildung/welche-ausbildung-welches-studium-passt absolvieren.
Auswahlverfahren bei Bachelorstudiengängen
Je nach Studiengang gelten unterschiedliche Zulassungs- und Auswahlverfahren, die in der Zulassungsordnung der KH Freiburg geregelt sind. Die Zulassungsvoraussetzungen für Ihren Wunschstudiengang finden Sie im Downloadbereich dieser Seite sowie auf der Homepage des jeweiligen Studiengangs.
Wichtige Hinweise für Fachschulabsolvent*innen
Im Bachelorstudiengang Soziale Arbeit können Absolvent*innen von Fachschulen für Erzieher*innen und Heilerziehungspfleger*innen die pauschale Anrechnung ihrer Ausbildung beantragen, wodurch bestimmte Module nicht mehr belegt werden müssen. Damit ist ein Studienverlauf in 7 Semestern, aber auch ein verkürzter Studienverlauf in 5 Semestern möglich. Details dazu finden Sie in § 37 Abs. 7 der Studien- und Prüfungsordnung.
Im Bachelorstudiengang Heilpädagogik / Inclusive Education können Absolvent*innen von Fachschulen für Erzieher*innen und Heilerziehungspfleger*innen die pauschale Anrechnung ihrer Ausbildung beantragen, wodurch bestimmte Module nicht mehr belegt werden müssen. Nach Erhalt eines Zulassungsangebots zu einer Bewerbung auf das 1. Fachsemester kann eine Einstufung in das 3. Fachsemester erfolgen. Details dazu finden Sie in § 33 Abs. 4 der Studien- und Prüfungsordnung.
Zusätzliche Unterlagen für Ihre Bewerbung
Im Bachelorstudiengang Angewandte Pflegewissenschaft (Verlauf I) ist gemäß § 15 Abs. 2 Ziff. 1 der Zulassungsordnung der Katholische Hochschule Freiburg eine Bescheinigung der Berufsfachschule für Ihre Ausbildung erforderlich. In dieser Bescheiniung bestätigt Ihrer Ausbildungseinrichtung ihre Kenntnis über die Aufnahme des Studiums. Das „Formular Bescheinigung Ausbildungseinrichtung“ finden Sie hier:
HINWEIS: Bitte laden Sie das Dokument herunter und öffnen Sie es mit einem aktuellem PDF-Reader. Speichern Sie es ab, füllen Sie es aus und legen Sie es Ihrer Ausbildungseinrichtung vor. Laden Sie anschließend das unterschriebene Dokument bei Ihrer Online-Bewerbung hoch.
Im Bachelorstudiengang Soziale Arbeit + (berufsbegleitend) ) ist gemäß § 21 Abs. 2 Ziffer 2 der Zulassungsordnung der Katholische Hochschule Freiburg eine einschlägige Tätigkeit in einer geeigneten Einrichtung der Sozialen Arbeit nachzuweisen. Diese muss unter kontinuierlicher fachspezifischer Anleitung durch eine qualifizierte Fachkraft erfolgen. Den Beschäftigungsumfang und die Anforderungen an die Anleitung richten sich nach den Vorgaben der Zulassungsordnung sowie den Praxisrichtlinien des Studiengangs. Die Praxisrichtlinien sind auf der Homepage des Studiengangs hinterlegt, danach setzt eine fachspezifische Anleitung insbesondere voraus:
- einen abgeschlossenen Hochschulabschluss in Sozialer Arbeit oder Sozialpädagogik,
- die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiterin bzw. Sozialpädagogin,
- eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung im Handlungsfeld der Sozialen Arbeit,
- in der Regel ein Stellendeputat von mindestens 50 % sowie eine mindestens einjährige Tätigkeit in der Einrichtung,
- in der Regel eine unmittelbare fachliche Zusammenarbeit mit der/dem Studierenden,
- ausreichende zeitliche Ressourcen zur Durchführung regelmäßiger Anleitungsgespräche (mindestens einmal monatlich) sowie eines ausführlichen Lernzielgesprächs pro Semester,
- die Bereitschaft zur Teilnahme an den von der Hochschule angebotenen Informations- und Austauschveranstaltungen.
Den „Nachweis über eine fachspezifische Anleitung“ finden Sie hier:
HINWEIS: Bitte laden Sie das Dokument herunter und öffnen Sie es in einem aktuellem PDF-Reader. Speichern Sie es ab, füllen Sie es aus und legen Sie es Ihrer Anleitung vor. Laden Sie anschließend das unterschriebene Dokument bei Ihrer Online-Bewerbung hoch.
Auswahlverfahren bei Masterstudiengängen
Jeder Masterstudiengang hat sein eigenes Auswahlverfahren mit eigenen Auswahlkriterien und Bedingungen. Diese sind in der Immatrikulationsordnung des jeweiligen Masterstudiengangs festgeschrieben. Die Immatrikulationsordnungen finden Sie im Downloadbereich auf dieser Seite.
Zulassung in ein höheres Fachsemester
Gemäß § 7 Abs. 2 Satz 2 der Immatrikulationsordnung der Katholischen Hochschule Freiburg ist die Immatrikulation in ein höheres Fachsemester möglich, wenn die jeweils geltenden Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind und i.d.R. alle Modulprüfungsleistungen bis zu dem Fachsemester anerkannt werden können, für das die Immatrikulation beantragt wird. Die Zulassung in ein höheres Fachsemester kann nur erfolgen, wenn die entsprechend der geltenden Studien- und Prüfungsordnungen sowie Modulhandbücher zu erwerbenden Kompetenzen in einem Studiengang an der KH Freiburg keinen wesentlichen Unterschied mit denjenigen Kompetenzerwerben aufweisen, die bereits erworben wurden.
Für die Einstufung in ein höheres Fachsemester ist i.d.R. die Anerkennung von an einer anderen Hochschule bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen bzw. die Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen erforderlich, um einen schlüssigen Studienverlauf erstellen zu können. Eine Einstufung in ein höheres Fachsemester kann dann erfolgen, wenn das Studium danach aufgenommen und fortgeführt werden kann. Wir bitten Sie die Hinweise und Vorlagen für Anerkennung und Anrechnung zu beachten.
Für eine Zulassung in ein höheres Fachsemester bitten wir Sie einen Antrag zu stellen, eine Vorlage finden Sie hier.
Sie haben Fragen? Sprechen Sie uns an!