Nahaufnahme von Händen, die an einem Laptop arbeiten

Gute wissenschaftliche Praxis an der KH Freiburg

Zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis hat der Senat der KH Freiburg eine Satzung im November 2022 beschlossen, in dem die Katholische Hochschule Freiburg Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten definiert. Diese Grundsätze gelten für alle an der Hochschule wissenschaftlich Tätigen und Studierenden, welche dadurch verpflichtet sind, diese Satzung ihrer wissenschaftlichen Arbeit zu Grunde zu legen und aktiv zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens beizutragen. Die Satzung beruht maßgeblich auf den Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (Kodex) der DFG (2019), der Verfahrensordnung zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten (VerfOwF) der DFG (2019) sowie auf den Empfehlungen der Hochschulrektorenkonferenz zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten in den Hochschulen (1998) und zu der guten wissenschaftlichen Praxis an den Hochschulen (2013). 

Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis

Zu den Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis gehören besonders nach lege artis zu arbeiten, Forschungsergebnisse zu dokumentieren, im Hinblick auf die eigenen und die Beiträge Dritter strikte Ehrlichkeit zu wahren, alle Ergebnisse konsequent selbst anzuzweifeln sowie einen kritischen Diskurs in der wissenschaftlichen Gemeinschaft zuzulassen und zu fördern. 

Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt bei wissenschaftlich tätigen Mitgliedern oder Studierenden der Hochschule insbesondere vor, wenn diese in einem wissenschaftserheblichen Zusammenhang vorsätzlich oder grob fahrlässig Falschangaben machen, sich fremde wissenschaftliche Leistungen unberechtigt zu eigen machen oder die Forschungstätigkeit anderer beeinträchtigen. 

Die Satzung der Kahtolischen Hochschule Freiburg zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis definiert das Verfahren im Falle eines Verdachts auf Nichtbeachtung von Grundsätzen der Redlichkeit und benennt die an der Hochschule dafür zuständigen Organen - die Ombudsperson, ihre Vertretung sowie die Untersuchungskommision. 

Satzung der Katholischen Hochschule Freiburg zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (PDF)

Ombudsperson für die Meldung eines Verdachtsfalles, eines Hinweises und anderer Anliegen: 
Prof. Dr. Dirk Lauscher - dirk.lauscher@kh-freiburg.de 
Vertretung der Ombudsperson:
Prof.in Dr. Ursula Immenschuh - ursula.immenschuh@kh-freiburg.de 

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Prof. Dr. Dirk Lauscher

Studiengangsleitung M.A. Management und Führungskompetenz, Ombudsperson

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Studiengangsleitung B.A. Berufspädagogik im Gesundheitswesen

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