Akkreditierungen

Bei Akkreditierungen sind länder- und hochschulübergreifende Verfahren zur Begutachtung verschiedener Hochschulbereiche und -strukturen sowie deren Leistungsfähigkeit bzgl. Lehre und Forschung, zu unterscheiden. Bei der institutionellen Akkreditierung wird geprüft, ob die Hochschule als staatlich anerkannte Hochschule Lehre und Forschung entsprechend wissenschaftlicher Maßstäbe realisiert. Die Systemakkreditierung bescheinigt der Hochschule ein Qualitätsmanagementsystem, das das Erreichen von Qualifikationszielen und das Erfüllen von Qualitätsstandards der Studiengänge gewährleistet. Als systemakkreditierte Hochschule ist die KH Freiburg berechtigt Studiengänge intern selbst zu (re-)akkreditieren (interne Programmakkreditierung).

Bei dem vom Wissenschaftsrat durchgeführten Akkreditierungsverfahren handelt es sich um ein Verfahren zur Qualitätssicherung. Dabei soll die Frage geklärt werden, ob eine nichtstaatliche Hochschuleinrichtung in der Lage ist, Leistungen in Lehre und Forschung zu erbringen, die anerkannten wissenschaftlichen Maßstäben entsprechen. Jede Hochschule in nichtstaatlicher Trägerschaft in Deutschland soll mindestens einmal eine institutionelle Akkreditierung durch den Wissenschaftsrat erfolgreich durchlaufen. Die Akkreditierung ist die Voraussetzung für die staatliche Anerkennung der Hochschule durch das jeweilige Sitzland.
Das erste Verfahren zur institutionellen Akkreditierung fand im Jahr 2004 statt. In der Stellungnahme vom 28. Januar 2005 des Wissenschaftsrates wurde die institutionelle Akkreditierung der KH Freiburg für den maximal möglichen Zeitraum von 10 Jahre empfohlen.
Die Vorgaben des Wissenschaftsrates sehen eine einmalige Reakkreditierung vor. Diese fand im Jahr 2014 statt. Am 27. Oktober 2014 veröffentlichte der Wissenschaftsrat seine Stellungnahme zur Reakkreditierung der Katholischen Hochschule Freiburg. Die KH Freiburg wurden für fünf Jahre mit drei Auflagen reakkreditiert. Es wurde auch festgelegt, dass die Hochschule für 10 Jahre reakkreditiert wird, wenn binnen eines Jahres, d.h. bis Ende Sommersemesters 2015, die Auflagen erfüllt werden. Die Umsetzung der Auflagen bestätigte der Wissenschaftsrat in seiner Sitzung am 10. und 11. März 2016. Damit ist die KH Freiburg zum zweiten Mal für 10 Jahre akkreditiert worden. Daher ist nun kein weiteres Verfahren zur institutionellen Reakkreditierung notwendig.
Alle Stellungnahmen des Wissenschaftsrats zur Akkreditierung und zur Reakkreditierung sind auf der Homepage des Wissenschaftsrats einsehbar.

Als erste kirchliche Hochschule in Deutschland und als Erste in Freiburg hat die Katholische Hochschule Freiburg die Anforderungen des Deutschen Akkreditierungsrates zur Systemakkreditierung erfüllt und wurde am 30.04.2015 das erste Mal systemakkreditiert. Im Dezember 2021 wurde die zweite Systemakkreditierung ausgesprochen. Diese ist gültig bis zum 30.09.2029.
Akkreditiert wurde das interne Qualitätssicherungssystem der Katholischen Hochschule Freiburg im Bereich von Studium und Lehre. Das Qualitätssicherungssystem der Katholischen Hochschule Freiburg ist demnach geeignet, das Erreichen der Qualifikationsziele und die Qualitätsstandards der Studiengänge zu gewährleisten.
Die Katholische Hochschule hat hiermit gezeigt, dass sie ein leistungsfähiges Qualitätssicherungssystem hat und in der Lage ist, Studiengänge zu entwickeln und anzubieten, die den europäischen und nationalen Vorgaben von  Kultusministerkonferenz, Hochschulrektorenkonferenz und Akkreditierungsrat genügen. Somit können auch weiterhin Studiengänge intern akkreditiert und reakkreditiert werden. Diese Aufgabe übernimmt eine eigens eingerichtete Senatskommission, die um externe Gutachter*innen erweitert wird. Sie überprüft die Studiengänge darauf, ob sie den genannten Vorgaben und den Richtlinien zur Studiengangsentwicklung, die sich die Hochschule gegeben hat, entsprechen.
„Bei der Begutachtung,“ so der Wortlaut der durchführenden Akkreditierungsagentur AHPGS, „wurde erneut deutlich, dass sowohl auf der Leitungsebene als auch auf der Studiengangsebene an der KH Freiburg ein hoher Qualitätsanspruch besteht.“ Den  Bewertungsbericht sowie die  Urkunde können Sie online einsehen.

Aufgrund der Systemakkreditierung ist die Katholische Hochschule Freiburg berechtigt, Studiengänge, die Gegenstand eines internen Qualitätssicherungsverfahrens nach den Vorgaben des akkreditierten Qualitätssicherungssystems waren, eigenverantwortlich zu (re-)akkreditieren. Wesentlicher Bestandteil des internen Qualitätssicherungsverfahrens ist die  
Akkreditierungsordnung, die sich die Katholische Hochschule Freiburg gegeben hat. Nach ihr erfolgt die interne (Re-)Akkreditierung der Studiengänge.
Seit 2018 sind alle laufenden Studiengänge an der Katholischen Hochschule akkreditiert und haben dieses Verfahren somit mindestens einmal durchlaufen. 
 

Alle unsere Studiengänge sind akkreditiert:

 

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Dr. Samuel Scherer

Qualitätsmanagement Beauftragter

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