Schutz bei sexueller Belästigung, sexualisierter Gewalt und Diskriminierung

Die Katholische Hochschule Freiburg wendet sich entschieden gegen Benachteiligungen aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität als auch gegen jegliche Formen der sexuellen Belästigung oder sexualisierten Gewalt. Mit ihrem Schutzkonzept möchte sie betroffene Personen ermutigen, sich aktiv dagegen zur Wehr zu setzen. 

Sexualisierte Gewalt umfasst alle Formen von sexuellen Übergriffen, Nötigung, Vergewaltigung, sexueller Belästigung, sexuellem Zwang und sexuell motiviertem Stalking. Es geht um sexuell motivierte Handlungen, die gegen den Willen der betroffenen Person stattfinden und deren sexuelle Selbstbestimmung und ihre Würde verletzen können. 
Unter sexueller Belästigung verstehen wir unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, das bezweckt oder bewirkt, dass die Würde einer anderen Person verletzt wird, insbesondere, wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird. 
Formen der sexuellen Belästigung können z.B. sein: 

  • Verbreitung pornographischer Darstellungen, 
  • Aufforderungen zu sexuellen Handlungen, 
  • Anzügliche oder zweideutige Bemerkungen über Aussehen und Kleidung, 
  • Bemerkungen und Witze sexuellen Inhalts, 
  • Unerwünschte Geschenke, permanente unerwünschte Kontaktaufnahme, Auflauern und/oder unerwünschte Einladungen mit eindeutiger Absicht, 
  • Annäherungsversuche mit dem Versprechen von Vorteilen oder dem Androhen von Nachteilen, 
  • Unerwünschte Körperkontakte oder die Aufforderung zu diesen. 


Empfohlene Literatur:
Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Hrsg.) (2015): Sexuelle Belästigung im Hochschulkontext. Schutzlücken und Empfehlungen. Expertise von Eva Kocher und Stefanie Porsche Sexuelle Belästigung im Hochschulkontext

Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (Bukof) (2018): Grundsatzpapier zu Sexualisierter Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen. Bukof-Kommission Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen.

Unter Diskriminierung verstehen wir unmittelbare und mittelbare Formen der Benachteiligung aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität (AGG § 1). Diskriminierung kann sowohl von Personen ausgehen, die andere entwürdigend behandeln, als auch institutionell verursacht sein. 

Ansprechpersonen

Betroffene können bei jeglichen Fragen und Anliegen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung, sexualisierter Gewalt und Diskriminierung Unterstützung erhalten. Dazu sind an der KH Freiburg Ansprechpersonen nach § 4a des LHG (Landeshochschulgesetztes) benannt. Es stehen jeweils ein weibliches und ein männliches Mitglied der Verwaltung, der Studierendenschaft und des Lehrkörpers zur Verfügung.

  • Wenn Sie von sexueller Belästigung, sexualisierter Gewalt oder Diskriminierung betroffen sind, können Sie von einer Ansprechperson Ihrer Wahl Rat und Unterstützung erhalten. Auch die Gleichstellungsbeauftragte und deren Stellvertreterin sind mögliche Ansprechpersonen.
     
  • Die von Ihnen gewählte Ansprechperson verpflichtet sich, Ihre Meldung vertraulich zu behandeln und auf Ihren Wunsch zu anonymisieren. Die Gleichstellungsbeauftragte wird von der (anonymisierten) Meldung unterrichtet.

Ansprechpersonen beraten hinsichtlich eigener Schutzmaßnahmen und möglicher weiterer Vorgehensweisen. Dies können informelle Maßnahmen, wie zum Beispiel Vermittlungsgespräche oder eine formelle Beschwerde sein. Ansprechpersonen befassen sich auch mit Hinweisen auf potenzielle Gefährdungen, um diesen frühzeitig und präventiv entgegenzuwirken.

Beschwerdestelle

Betroffene Personen haben das Recht, Beschwerde zu erheben. Angegliedert an die Funktion der Gleichstellungsbeauftragten ist dazu an der KH Freiburg eine Beschwerdestelle eingerichtet. Diese ist besetzt mit der Gleichstellungsbeauftragten bzw. deren Stellvertreterin und der Hochschulleitung, bestehend aus Rektorin und Kanzler. Sie wird extern durch die vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) eingesetzte Vertrauensanwältin für sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt unterstützt. 

  • Bitte wenden Sie sich im Beschwerdefall an die Gleichstellungsbeauftragte. Diese kümmert sich um Ihr Anliegen und berät Sie hinsichtlich geeigneter Schutzmaßnahmen.
     
  • Beachten Sie, dass ein Beschwerdeverfahren nur unter Aufhebung der Anonymität formal eingeleitet werden kann; die Beschwerdestelle sorgt hierbei für Ihren größtmöglichen Schutz.

Hilfreiche Adressen

Hilfetelefon und Krisendienst:

auch an Wochenenden und Feiertagen 

  • Angebot von Frauenhorizonte gegen sexuelle Gewalt e.V.

Telefonberatung rund-um-die-Uhr, auch in 17 Fremdsprachen und Gebärdendol-metschung 
Chat: https://www.hilfetelefon.de tgl. 12-20 Uhr, anonym
Email-Beratung: jederzeit, mit Registrierung

  • Angebot des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben

Mo bis Do 08-13 Uhr /15-20 Uhr
Fr 08-15 Uhr
Chat: Online
Mo 12-14 Uhr, Di 14-15 Uhr, Do 14-15 Uhr /20-21 Uhr
Email: beratung@maennerhilfetelefon.de

Für Kinder und Jugendliche und für Menschen, die in ihrer Kindheit oder Jugend von sexuellem Missbrauch betroffen waren - kostenfrei und anonym
Mo, Mi, Fr   9-14 Uhr
Di und Do 15-20 Uhr

Anlauf- und Beratungsstellen außerhalb der KH Freiburg

Bietet Studierenden persönliche und telefonische Beratung u.a. bei sexueller Gewalt, Übergriffen und Diskriminierung

  • Beratung in Form von Einzelgesprächen (mit Anmeldung), offene Sprechstunde immer mittwochs von 13.00 bis 14.00 Uhr
  • die ersten vier Gespräche (á 45 min) sind kostenlos, ab dann fällt eine Selbstbeteiligung von 8 Euro pro Gespräch an
  • Anmeldung:  Rosa Meyer, Tel. 0761 2101-269, r.meyer@swfr.de

Studierendenwerk Freiburg A. d. ö. R.
Basler Straße 2
79100 Freiburg
Telefon: +49 (761) 2101-200
E-Mail: info@swfr.de

Frauenhorizonte unterstützt Frauen* und jugendliche Mädchen*, die eine Verge-waltigung oder versuchte Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexuelle Belästigung oder andere Formen sexueller Gewalt im Erwachsenenalter oder als junge Frau er-lebt haben – egal, ob die Tat gerade erst geschehen ist oder schon länger zurück-liegt.
Basler Straße 8
79100 Freiburg
Telefon: (0761) 2 85 85 85
info@frauenhorizonte.de 

Beratung und Information für Mädchen* und Frauen* gegen sexuellen Missbrauch
Basler Straße 8 
79100 Freiburg
Telefon: 07 61/ 3 36 45 
Fax: 07 61/ 89 62 169
E-Mail: info@wildwasser-freiburg.de

Fachstelle gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen

Talstraße 4
79102 Freiburg
Tel: (0761) 707 11 91
Fax: (0761) 707 11 92

Beratung und Hilfe für Frauen und Mädchen
24-Stunden-Notruftelefon: 07721-54400 sowie anonyme und kostenfreie Bera-tungsgespräche nach vorheriger telefonischer Anmeldung
Email: kontakt@fhf-sbk.de

Hilfe bei sexueller Gewalt
Mühlenstraße 42
78166 Donaueschingen
Tel: 0771-4111
Email: info@grauzone-ev.de

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