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Überblick
Das Studium beginnt jeweils zum Wintersemester.
- (Fach-)Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife oder Hochschulzugangsberechtigung für besonders qualifizierte Berufstätige nach § 58 des Landeshochschulgesetzes Baden-Württemberg
und
- eine abgeschlossene, mindestens dreijährige Ausbildung
- in einem Gesundheitsfachberuf oder
- in einem Beruf mit Bezug zum Gesundheitswesen oder
- in einem Beruf und Berufspraxis im Gesundheitswesen
Auf der Seite Bewerbung finden Sie die Immatrikulationsordnung.
bei Immatrikulation - Zahlbetrag 519,50 €
(Verw. Gebühr 140,00€, Studierendenausweis 12,00€, SwFR Sem. Ticket 21,00€, SwFR Beitrag 66,50€, Studienbeitrag 280,00€)
bei Rückmeldung - Zahlbetrag 399,80 €
(Verw. Gebühr 32,30€, Studierendenausweis 0,00€, SwFR Sem. Ticket 21,00€, SwFR Beitrag 66,50€, Studienbeitrag 280,00€)
bei Praxissemester - Zahlbetrag 213,80 €
(Verw. Gebühr 32,30€, Studierendenausweis 0,00€, SwFR Sem. Ticket 21,00€, SwFR Beitrag 66,50€, Studienbeitrag 94,00€)
bei Befreiung - Zahlbetrag 119,80 €
(Verw. Gebühr 32,30€, Studierendenausweis 0,00€, SwFR Sem. Ticket 21,00€, SwFR Beitrag 66,50€, Studienbeitrag 0,00€)
bei Urlaubssemester - Zahlbetrag 98,80 €
(Verw. Gebühr 32,30€, Studierendenausweis 0,00€, SwFR Sem. Ticket 0,00€, SwFR Beitrag 66,50€, Studienbeitrag 0,00€)
(Beitrags- und Gebührenübersicht)