Studienbeiträge, Gebühren & Rückmeldung

Studienbeiträge

  • Regulär 280 EUR pro Semester für die Bachelorstudiengänge, zzgl. der hochschulüblichen Gebühren
  • Immatrikulierte vor dem WiSe 2021/22 zahlen keine Studienbeiträge für den Studiengang B.A. Angewandte Pflegewissenschaft,  lediglich die hochschulüblichen Gebüren. Immatrikulierte in diesem Studiengang zahlen ab dem WiSe 2021/22 vom 1.-4. Semester keine Studienbeiträge; ab dem 5. Semester 280€ Studiengebühren. Die Hochschulüblichen Gebühren fallen auch in Studienbeitragsfreien Semestern an.
  • Es gibt die Möglichkeit auf Befreiung von den Studienbeiträgen (Regelungen im Detail und Antragsformular siehe unten), lediglich hochschulübliche Gebühren fallen an
  • Masterstudiengänge sind durch Teilnehmerbeiträge komplett selbstfinanziert, zzgl. der hochschulüblichen Gebühren


Hochschulübliche Gebühren 

Pro Semester fallen die hochschulüblichen Gebühren in Höhe von zzt. 119,80 EUR an:

  • 32,30 EUR - Verwaltungsgebühr
  • 21,00 EUR - Sockelbeitrag für Verkehrsbund Freiburg
  • 66,50 EUR - Studierendenwerk Freiburg


Ein kompletten Überblick erhalten Sie unter Gebühren / Beiträge
Die spezifischen Beträge und Zahlungsinformationen finden Sie in den hochschulöffentlichen Bekanntmachungen:
Rückmeldung B.A. + M.A.

Rückmeldefrist: 
Wintersemester bis zum 31.07.
Sommersemester bis zum 31.01.

Für die Einhaltung der Rückmeldefrist beachten Sie bitte:
- Der Zahlungsweg kann bis zu 10 Tagen dauern
- Überweisen Sie spätestens 10 Tage vor Ablauf der Rückmeldefrist

Eingeschriebene Studierende, die ihr Studium im kommenden Semester fortsetzen wollen, müssen sich zurückmelden. Bitte halten Sie die Fristen ein.

Als Rückmeldung gilt der Zahlungseingang.
Bitte entnehmen Sie Ihren Zahlbetrag und die Frist dem Dokument Rückmeldung.
Bitte überweisen Sie Ihren Zahlbetrag (hochschulüblichen Gebühren zzgl. Studienbeitrag) an:

Verwendungszweck: Ihr Name und Matrikelnummer
Konto: Katholische Hochschule Freiburg
Bank: Liga Bank
IBAN: DE15 7509 0300 0407 1001 24
BIC:   GENODEF1M05

Nach verbuchter Überweisung:
Aktualisierung des Studierendenausweises über das Validiergerät im Foyer Haus 1.
Bitte beachten Sie die Hygienevorschriften, einen Mindestabstand von 1,5 Metern sowie das Tragen von Mund- und Nasenschutz im Gebäude.
Immatrikulationsbescheinigungen erhalten Sie an der Infothek im Foyer Haus 1.

Studienbeiträge

Erläuterungen, Rechtsgrundlagen und Ausnahmeregelungen

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat in ihrem Koalitionsvertrag im April 2011 eine Kompensation der Studienbeiträge für staatliche Hochschulen beschlossen. Der Ausfall der Studienbeiträge wird diesen aus Steuermitteln mit 280 EUR pro Semester und Studienplatz kompensiert. Die Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft sind von dieser Regelung ausgenommen.
Zum Wintersemester 2012/13 wurden die Studienbeiträge der Bachelorstudiengänge an der Katholischen Hochschule Freiburg von 500 EUR auf 280 EUR abgesenkt.

Die Beitragsreduzierung soll gravierende Benachteiligungen von Studierenden verhindern und gleichzeitig die gewohnte Qualität der Studienangebote aufrecht erhalten. Die bislang geltenden Regelungen zur Befreiung von Studienbeiträgen bleiben erhalten.

Der Vorstand der KH Freiburg setzte sich bei seinen Trägern für die Reduzierung der Beiträge ein, denn eine Absenkung ist ohne die Kompensation durch Mittel der Träger nicht möglich.

Die Studiengebühren für die teilnehmerfinanzierten / weiterbildenden Studiengänge bleiben unverändert.

 

Wo ist die Erhebung von Studienbeiträgen geregelt?

Die Regelungen zur Erhebung von Studienbeiträgen finden Sie in der Ordnung zur Erhebung von Studienbeiträgen.

Die überarbeitete und ergänzte Regelung, die zum 01.09.2009 in Kraft gesetzt wurde, erweitert die Befreiungstatbestände erheblich und verhindert insbesondere eine Doppelverschuldung durch Studienbeiträge bei BAföG-Förderung. Gleichzeitig bleibt die Möglichkeit zur Gewährung von zinslosen Darlehen in bestimmten sozialen Situationen auch weiterhin bestehen.


Studienbeiträge: Regelungen im Detail


Wie werden die Studienbeiträge verwendet? „Die Studienbeiträge dienen ausschließlich der Erfüllung der verfassungsgemäßen Aufgaben der KH Freiburg", so § 2 der Ordnung zur Erhebung der Studienbeiträge. Die Einnahmen aus den Studienbeiträgen gehen an der KH Freiburg in den Gesamthaushalt ein und tragen so zur Finanzierung sämtlicher Ausgaben der Hochschule bei.

Die KH Freiburg als Hochschule in kirchlicher Trägerschaft unterliegt nicht den staatlichen Vorgaben hinsichtlich Organisation und Studienbeiträgen. An den staatlichen Hochschulen Baden-Württembergs müssen die eingenommenen Gebühren zweckgebunden für die Lehre ausgegeben werden.

Gibt es Ausnahmen / Befreiungen?
Ja. Hierauf besteht ein Rechtsanspruch.

Auf Antrag sind Studierende von der Beitragspflicht zu befreien,
(a) wenn sie zwei Geschwister haben, die zur gleichen Zeit kostenpflichtig an einer Hochschule studieren oder je mindestens sechs Semester lang kostenpflichtig an einer Hochschule studiert haben;
(b) bei Erziehung eines Kindes gemäß § 32 Abs. 1 des Einkommenssteuergesetzes (ESTG), für das zu Beginn des jeweiligen Semesters Kindergeld gemäß § 62 ESTG bezogen wird;
(c) bei Behinderung im Sinne des § 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch oder chronischer Erkrankung mit studienerschwerenden Auswirkungen;
(d) die sich während des betreffenden Semesters im Mutterschutz nach dem Mutterschutzgesetz befinden;
(e) wenn sie Angehörige als Pflegeperson gemäß § 19 SGB XI pflegen.

 

  • Studierende, die ein Studiensemester im Ausland verbringen, müssen für dieses Semester keine Studienbeiträge entrichten
  • ausländische Studierende nur dann, wenn zwischen den Hochschulen vereinbart wurde, für Austauschstudierende keine Studienbeiträge zu erheben
  • Austauschstudierende der KH Freiburg, wenn es mit einer kooperierenden Hochschule konkrete Vereinbarungen darüber gibt, dass für Austauschstudierende Studienbeiträge jeweils an ihrer Heimathochschule entrichtet werden
  • Studierende, die beurlaubt sind
  • Studierende in Praxissemestern

In begründeten Einzelfällen kann ein*e Studierende*r auf Antrag durch Vorstandsbeschluss ganz oder teilweise von Studienbeiträgen befreit werden.

Neben den Studienbeiträgen fallen die hochschulüblichen Gebühren an. Darin enthalten sind die Beiträge für das Studierendenwerk Freiburg, das Semester-Ticket sowie die Verwaltungsgebühr, siehe Dokumente oben.

Der Antrag auf Befreiung ist bei Erstimmatrikulation so bald als möglich, bei Rückmeldung jeweils bis zum 15.07. bzw. 15.01. für das folgende Semester an die Kommission Hochschulfonds zu stellen.

Hier finden Sie das Antragsformular für die Befreiung von Studienbeiträgen.

Sie haben Fragen? Sprechen Sie uns an!

Infothek

Thomas Burkert

Hochschulfonds, Studienbeiträge, Darlehen / Finanzbuchhaltung