Fördermöglichkeiten für Weiterbildungen

Mit der Teilnahme an einer Weiterbildung investieren Sie in Ihre berufliche und private Zukunft.

Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über finanzielle Fördermöglichkeiten und weiterführende Links zu den entsprechenden Beratungsstellen. So können Sie prüfen, welche Unterstützungsmöglichhkeiten Sie ggf. in Anspruch nehmen können.

Viele Unternehmen, Organisationen und soziale Einrichtungen fördern Weiterbildungsmaßnahmen ihrer Mitarbeiter*innen im Rahmen von Personalentwicklungs- und Qualifizierungsmaßnahmen. Fragen Sie dazu am Besten direkt in der Personalabteilung Ihrer Organisation nach.

Nach dem Bildungszeitgesetz haben Arbeitnehmer*innen in Baden-Württemberg ein Recht auf bis zu fünf Bildungstage pro Jahr bei Fortzahlung des Arbeitsentgeltes (auch bekannt als "Bildungsurlaub", "Bildungsfreistellung"). Die Anträge müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Weiterbildung bei Ihrem/Ihrer Arbeitgeber*in eingereicht werden.

Die KH Freiburg ist anerkannte Bildungseinrichtung nach dem Bildungszeitgesetz. Die Antragsformulare und weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Regierungspräsidien Baden-Württemberg.

Viele Bundesländer bieten Förderprogramme mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF).

Auf den nachfolgend verlinkten Seiten finden Sie weitergehende Informationen zu aktuellen Fördermöglichkeiten bzw. Förderrichtlinien, die in Kürze veröffentlicht werden:

Günstige Kredite erhalten Sie über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Viele Stiftungen unterstützen die persönliche Weiterqualifizierung über die Förderung von Weiterbildungen.

Die Begabtenförderung richtet sich an besonders begabte Menschen mit Berufsausbildung. Die Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung (SBB) koordiniert im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) die Vergabe von Weiterbildungsstipendien

Weitere Informationen finden Sie beispielsweise auf der Seite des Deutschen Stiftungsindexes (Gemeinnützige Deutsche Stiftungen).

Beruflich veranlasste Weiterbildungen sind vollständig steuerlich absetzbar. Als Angestellte*r setzen Sie die entstandenen Kosten rund um die Weiterbildung als Werbungskosten, als Selbstständige*r als Betriebsausgaben ab. Folgende Kosten sind absetzbar:

  • Teilnahmegebühren
  • Prüfungsgebühren
  • Fachliteratur
  • Arbeitsmittel, Büromaterial und Portokosten
  • Mitgliedsbeitrag der Bücherei
  • Reisekosten zu Präsenzveranstaltungen (0,30 € je Kilometer)
  • Verpflegungspauschale
  • Übernachtungskosten

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Elisabeth Schätzle und Christa Karcher

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