Gasthörer*innen an der KH Freiburg

Im Rahmen unseres Lehrangebotes entsprechend des Vorlesungsverzeichnisses, können einzelne Lehrveranstaltungen in den Bachelorstudiengängen gemäß § 64 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes (LHG) auf Antrag im Rahmen einer Gasthörer*innenschaft besucht werden, sofern ausreichende Kapazität vorhanden ist. Gasthörer*innen können in teilnehmer*innenfinazierten Studiengängen (Masterstudiengänge) nicht aufgenommen werden. Gasthörer*innen werden zu Prüfungen nicht zugelassen. Im Gasthörer*innenstudium erbrachte Studienleistungen können im Rahmen von Studiengängen nicht anerkannt werden. Gasthörer*innen sind nicht über die Katholische Hochschule versichert. Die Gasthörer*innenschaft endet mit Ablauf des beantragten Semesters.


Antrag als Gasthörer*in

Um sich als Gasthörer*in an der KH Freiburg zu bewerben, müssen Sie das ausgefüllte Antragsformular sowie eine Kopie eines aktuellen Lichtbildausweises (wenn vorhanden, dann zusätzlich auch eine Kopie des Studierendenausweises) per Mail an bewerbungsbuero@kh-freiburg.de senden. Geben Sie im Antrag an, welche Lehrveranstaltung(en) Sie in welchem Semester besuchen möchten. Bei Zulassung als Gasthörer*in bekommen Sie eine Ausfertigung zurück mit der Bestätigung der Lehrveranstaltung(en), zu denen Sie zugelassen sind. Es ist möglich sich als Gasthörer*in für reguläre Lehrveranstaltungen (Antrag Gasthörer*in Allgemein) oder für Begleitseminare im Praxissemester (Antrag Gasthörer*in Praxis) zu bewerben. Zuständig für die Entscheidung auf Zulassung ist immer die Studiengangsleitung.


Fristen für die Bewerbung als Gasthörer*in

Um Ihren Antrag auf Zulassung bei der Vergabe von Seminarplätzen (Gasthörer*in Allgemein) bzw. bei der Zuteilung von praktikumsbegleitenden Veranstaltungen (Gasthörer*in Praxis) berücksichtigen zu können, bitten wir Sie den vollständigen Antrag auf Zulassung spätestens vier Wochen vor Semesterbeginn einzureichen. 


Hinweise zur Antragsstellung

Dem Antrag auf Zulassung als Gasthörer*in sind ein tabellarischer Lebenslauf und ein Passbild beizulegen. Das Passbild können Sie auch digital als .jpg oder .pdf Datei einreichen. Bei der Antragstellung bitten wir Sie auch Folgendes zu beachten:

  • Die Gasthörer*innenschaft kann jeweils immer nur für ein Semester beantragt werden.
  • Bitte geben Sie als Entscheidungsgrundlage für die Studiengangsleitung die von Ihnen gewünschten Vorlesungen und Seminare auf dem Antragsformular an. Sie ermöglichen damit, dass eine Entscheidung konkret auf Ihre Wünsche erfolgen kann.
  • Vorlesungen und Seminare können nur nach Rücksprache mit dem*der Fachdozen*in* erfolgen. Vor einer Zustimmung klärt die Studiengangsleitung mit dem*der jeweiligen Fachdozenten*in ab, ob eine Zulassung zur Lehrveranstaltung möglich ist.
  • Im Gasthörer*innenstudium erbrachte Studienleistungen können im Sinne eines Weiterbildungsnachweises verwendet werden. Sie können jedoch gemäß § 64 Abs. 1 LHG nicht im Rahmen von Studiengängen anerkannt werden.
  • Mit der Zulassung ist eine Gasthörer*innengebühr von 50,00 € verbunden. Wenn Sie den Gasthörer*innenstatus für begleitende Seminare zu einem von Ihrer Hochschule verantworteten Praxissemester benötigen, dann kommen zu der Gasthörer*innengebühr die Supervisionsgebühr in Höhe von 120,00 € hinzu. Bitte überweisen Sie die Gebühr auf das unten stehende Konto (Verwendungszweck: Gasthörer*in Allgemein bzw. Praxis WiSe bzw. SoSe 20XX). 

Katholische Hochschule Freiburg
Liga Bank
IBAN DE15 7509 0300 0407 1001 24
BIC GENODEF1M05

 

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