Prof.in Dr. Elisabeth Hartmeyer neu berufen


01.09.2022 | Professur für Recht im Sozial- und Gesundheitswesen

Seit Beginn des Wintersemesters 2022/23 hat Prof.in Dr. Elisabeth Hartmeyer die Professur für Recht im Sozial- und Gesundheitswesen an der Katholischen Hochschule in Freiburg inne. Nach ihren Studien der Katholischen Theologie und der Rechtswissenschaften in Tübingen absolvierte sie den Juristischen Vorbereitungsdienst im Bezirk des Oberlandesgerichts München. Im Anschluss daran arbeitete sie an der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen als wissenschaftliche Mitarbeiterin und war Geschäftsführerin der dortigen Forschungsstelle für kirchliches Arbeitsrecht.

Im Jahr 2014 wurde sie mit einer Dissertation zum Thema „Präjudizialität kirchenarbeitsgerichtlicher Entscheidungen im kollektiven Arbeitsrecht. Zugleich ein Beitrag zum Verhältnis des kirchlichen Betriebsverfassungsrechts zur weltlichen Rechtsordnung“ durch die Juristische Fakultät Tübingen zum Dr. iur. promoviert. Als Referentin für Arbeitsrecht und Tarifpolitik war Elisabeth Hartmeyer anschließend zunächst bei der Geschäftsstelle der Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes in Frankfurt a.M. tätig, und wechselte dann zum Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Dort war sie seit 2017 in enger Kooperation mit Trägern aus den Bereichen Altenhilfe, Eingliederungshilfe sowie Kinder- und Jugendhilfe mit arbeits- und sozialrechtlichen Themen befasst. Parallel nahm sie Lehraufträge an der Universität Eichstätt-Ingolstadt sowie der Dualen Hochschule Baden-Württemberg wahr.

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