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Überblick
Das Studium beginnt jeweils zum Wintersemester.
- (Fach-)Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife oder Hochschulzugangsberechtigung für besonders qualifizierte Berufstätige nach § 58 des Landeshochschulgesetzes Baden-Württemberg
- Für Bewerber*innen von Fachschulen mit Abschluss als Erzieher*in oder Heilerziehungspfleger*in können 47 ECTS angerechnet werden. Die Anrechnung muss im Rahmen des Bewerbungsverfahrens beantragt werden.
Auf der Seite Bewerbung finden Sie die Immatrikulationsordnung.
bei Immatrikulation - Zahlbetrag 500,50 €
(Verw. Gebühr 140,00€, Studierendenausweis 12,00€, SwFR Sem. Ticket 21,00€, SwFR Beitrag 47,50€, Studienbeitrag 280,00€)
bei Rückmeldung - Zahlbetrag 380,80 €
(Verw. Gebühr 32,30€, Studierendenausweis 0,00€, SwFR Sem. Ticket 21,00€, SwFR Beitrag 47,50€, Studienbeitrag 280,00€)
bei Praxissemester/ Befreiung - Zahlbetrag 100,80 €
(Verw. Gebühr 32,30€, Studierendenausweis 0,00€, SwFR Sem. Ticket 21,00€, SwFR Beitrag 47,50€, Studienbeitrag 0,00€)
bei Urlaubssemester - Zahlbetrag 79,80 €
(Verw. Gebühr 32,30€, Studierendenausweis 0,00€, SwFR Sem. Ticket 0,00€, SwFR Beitrag 47,50€, Studienbeitrag 0,00€)
(Beitrags- und Gebührenübersicht)