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Zulassungsverfahren

Bewerbungsfristen

Bewerbungsschluss Wintersemester
Bewerbungsschluss für Studiengänge die zum Wintersemester beginnen (Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit, Pädagogik, Heilpädagogik/Inclusive Education, Management im Gesundheitswesen, Berufspädagogik im Gesundheitswesen, Pflege sowie Management von Erziehungs- und Bildungseinrichtungen), ist der 15. Juni eines jeden Jahres für das jeweilige Wintersemester.

Bewerbungsschluss Sommersemester
Bewerbungsschluss für Studiengänge, die zum Sommersemester beginnen (Masterstudiengänge Management und Führungskomptenz, Heilpädagogik, Angewandte Ethik im Gesundheits- und Sozialwesen und Dienstleistungsmanagement / Development of social and health services) ist der 15. November eines jeden Jahres für das jeweils folgende Sommersemester.

Bewerber/innen von anderen Hochschulen
Bewerber/innen, die ihr Studium an einer anderen Hochschule begonnen haben und an der KH Freiburg weiterstudieren möchten, können sich jederzeit bewerben.

Fragen

...hierzu klären Sie bitte im persönlichen Gespräch oder per E-Mail mit der Infothek der KH Freiburg:

Katholische Hochschule Freiburg
Infothek
Karlstraße 63, Haus 1
79104 Freiburg
Telefon +49 761 200-1400
bewerbungsbueropeks@dla@yum.kh-freiburg.de

Auswahlverfahren bei Bachelorstudiengängen

Da die Zahl der Bewerber/innen seit Jahren erheblich höher ist als die der vorhandenen Studienplätze, gibt es an der KH Freiburg ein Auswahlverfahren. Es basiert auf einem Punktesystem und berücksichtigt

  • die Durchschnittsnote des Abitur- bzw. Fachhochschulreifezeugnisses
  • berufliche und/oder ehrenamtliche Tätigkeiten im sozialen und/oder kirchlichen Bereich
  • Bundeswehr/Zivildienst/Freiwilliges Soziales Jahr
  • auf Antrag: Härtefälle (Nachteilsausgleich)

Für ausländische Studienbewerber ist im Sinne eines Nachteilsausgleiches eine Quote vorgesehen.

Das Punktesystem

1. Notendurchschnitt
Die Höchstepunktzahl ist 9,0 Punkte bei einem Notendurchschnitt von 1,0. Je Zehntel an Notendifferenz gibt es 3 Zehntel an Punktedifferenz. Abiturienten erhalten einen Punkt Aufschlag, so es die Höchstpunktzahl von 9,0 nicht überschreitet.

2. Abgeleisteter Wehr-/Zivildienst
Abgeleisteter Wehr-/Zivildienst wird unabhängig von den Inhalten mit 2,0 Punkten berücksichtigt.

3. Bonuspunkt bei Aufrechthaltung der Bewerbung
Die Aufrechthaltung der Bewerbung nach erfolgter Absage wird einmalig mit 1,0 Punkte berücksichtigt.

4. Besondere Qualifikation
Die Höchstpunktezahl ist 2,0. Für eine abgeschlossene Berufsausbildung werden 1,0 Punkte angerechnet.
Vom Studiengang können bis zu 1,0 Punkte für besondere fachspezifische Qualifikationen (z.B. qualifizierende Weiterbildungen, etc.) vergeben werden.

5. Bisherige soziale Tätigkeiten
Die zu erreichende Höchstpunktezahl ist 6,0.

a) Regelmäßige, ehrenamtliche gesellschaftsrelevante Arbeit ab dem Alter von 16 Jahren wird bei einer mindestens einjährigen Praxis mit 1,0 Punkte berücksichtigt. In der Regel werden nur soziale Tätigkeiten in einer sozialen Einrichtung berücksichtigt. Die max. Punktezahl liegt in diesem Bereich bei 2 Punkten; bei Heilpädagogik bei einem Punkt

b) Praktische Vollzeittätigkeit im sozialen oder pflegerischen Bereich - immer an einer sozialen Einrichtung

  • mindestens 1/2 Jahr: 1,0 Punkt
  • mindestens 1 Jahr: 2,0 Punkte
  • mehr als 1 Jahr (ab 15 Monate): 3,0 Punkte
  • Kürzere Vorpraxiszeiten können zu einer Gesamtzeit aufaddiert und berücksichtigt werden, wenn die zu wertende Teilzeit mindestens einen Monat beträgt.
  • Vom Studiengang können für fachspezifische Tätigkeiten bis zu 3,0 weitere Punkte vergeben werden: Der Studiengang Heilpädagogik vergibt für eine einjährige Vollzeitpraxis im heilpädagogischen Bereich zusätzlich einen Punkt.

6. Besondere Härten
(wie z.B. soziale Härten, Krankheit, Behinderung etc.) 
Wenn aufgrund besonderer Härtesituationen bestimmte Leistungen zum Beispiel nicht oder nur weniger gut erbracht, oder bestimmte Tätigkeiten nicht übernommen werden konnten, können hierfür bis zu 2,0 Punkte vergeben werden.
Es findet jedoch immer eine Einzelfallprüfung statt; ein genereller Anspruch besteht nicht.

Auswahlverfahren bei Masterstudiengängen

Jeder Masterstudiengang hat sein eigenes Auswahlverfahren mit eigenen Auswahlkriterien und Bedingungen. Diese sind in der Immatrikulationsordnung des jeweiligen Masterstudiengangs festgeschrieben. Die Immatrikulationsordnungen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Einzureichende Unterlagen

Folgende Unterlagen sind für eine Bewerbung an der KH Freiburg vorzulegen:
(Ziffer 5 bis 8: unbeglaubigte Kopien)

(1) Aufnahmeantrag (nur in DRUCKSCHRIFT ausfüllen!)

(2) Tabellarischer Lebenslauf (DIN A 4-Blatt, datiert und unterschrieben)

(3) Ein ausweisfähiges Passbild aufgeklebt auf auf das Blatt „Anlage zum Bewerbungsantrag“ (bitte Rückseite des Passbildes zur Sicherheit mit Namen beschriften). Dieses Blatt finden Sie im Bewerbungsformular.

(4 a) Bei Bewerbung für ein Bachelorstudium: Zeugnis, das zum Studium an einer Fachhochschule des Landes Baden-Württemberg berechtigt (Hochschulzugangsberechtigung) in beglaubigter Form. Falls Sie das Berechtigungszeugnis zum Studium erst nach dem 15. Juni erhalten, gilt der Antrag mit dem letzten Zwischenzeugnis als vollständig. Dieses wird dann allerdings nur zur vorläufigen Berechnung der Aufnahmekriterien benutzt. Vor der Immatrikulation muss das endgültige Berechtigungszeugnis vorgelegt werden.

(4 b) Bei Bewerbung für ein Masterstudium: Hochschulabschlusszeugnis beglaubigte Kopie aller Zeugnisseiten) und Urkunde.

(5) Zeugnisse über Berufsausbildung und berufliche Tätigkeit

(6) Differenzierte Zeugnisse/ Bescheinigungen über Tätigkeiten im sozialen Bereich (im Auswahlverfahren können nur nachgewiesene haupt-, neben- und ehrenamtliche Tätigkeiten berücksichtigt werden, bei denen die Dauer der Tätigkeiten angegeben ist; alle Bescheinigungen in DIN A 4-Größe)

(7) Bescheinigungen über Wehrdienst/ Zivildienst/ Katastrophenschutz etc.

(8) Zahlungsnachweis (z.B. Ausdruck Onlinebanking) über 5,50 EURO (eingezahlt auf Konto: 158 466 755, BLZ: 660 100 75, Postbank Karlsruhe).
Hinweis: Diese Gebühr ist von Studierenden teilnehmerfinanzierter Studiengänge nicht zu entrichten!

In einigen Studiengängen an der Katholischen Hochschule Freiburg gibt es weitere, zusätzliche, studiengangsspezifische Zulassungsvoraussetzungen. Diese sind beim jeweiligen Studiengang näher beschrieben. Die Nachweise über diese zusätzlichen Voraussetzungen sind unbedingt den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Bitte beachten

  • bei mehrseitigen Bescheinigungen und Zeugnissen muss in der Kopie erkennbar sein, dass die einzelnen Seiten wie im Original zusammengehören
  • vom ausgefüllten Bewerbungsantrag sollten Sie für Ihre eigenen Unterlagen eine Kopie anfertigen
  • verwenden Sie bitte keine Klarsichthüllen oder sonstige Mappen; diese können nicht zurückgegeben werden
  • sollten Sie eine Bestätigung über den Eingang der Bewerbungsunterlagen wünschen, so legen Sie bitte eine frankierte Antwortkarte mit ausgefüllter Anschrift bei

Datenschutzhinweis
Unter Berücksichtigung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen werden Ihre Daten zum internen Gebrauch von der Katholischen Hochschule Freiburg maschinell bearbeitet.


Online-Bewerbung 

Sie ziehen die Online-Bewerbung vor? » Hier geht's lang!

Bewerbungsunterlagen

» Bewerbungsunterlagen für sämtliche Studiengänge stehen zum Download für Sie bereit.
Bitte bedenken Sie, dass Sie sich nur für einen Studiengang bewerben können.

Immatrikulationsordnungen/Regelungen zu den Zulassungsvoraussetzungen

 
 
 
 
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