- Visum für die Einreise
Ein Visum für Deutschland wird immer für einen bestimmten Zweck ausgestellt. Studierende beantragen ein Studentenvisum oder ein Studienbewerbervisum. Dazu wenden Sie sich bereits vor der Einreise entweder an die Deutsche Botschaft oder an das Deutsche Generalkonsulat in Ihrem Land. Reisen Sie nicht mit einem Touristenvisum ein - Sie werden es in Deutschland nicht in eine Aufenthaltserlaubnis umwandeln können! Von dieser Regelung ausgenommen sind Staatsangehörige der Europäischen Union, der EFTA-Staaten sowie Staatsbürger/innen aus Australien, Israel, Honduras, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, Schweiz, San Marino, USA. Studierende aus diesen Ländern müssen jedoch nach ihrer Ankunft bei der örtlichen Ausländerbehörde eine Aufenthaltsbewilligung beantragen. Für das Visum benötigen Sie in jedem Fall einen gültigen Reisepass, einen Zulassungsbescheid der Katholischen Hochschule Freiburg bzw. eine Bewerbungsbestätigung und ganz wichtig: einen Nachweis, dass Sie Ihr Studium finanzieren können.
Sind Sie bereits zu Studium zugelassen, so können Sie gleich ein Studentenvisum beantragen. Die Zulassungsbescheide aus Deutschland kommen aber häufig relativ spät - in diesem Fall sollten Sie ein Studienbewerber-Visum beantragen. Dafür müssen Sie eine Bestätigung vorlegen, dass Sie sich an einer deutschen Hochschule beworben haben.
Das Visum gilt drei Monate; Sie müssen es in Deutschland in eine Aufenthaltserlaubnis für Studienzwecke umwandeln lassen.
Weitere Informationen: Auswärtiges Amt www.auswaertiges-amt.de
- Krankenversicherungspflicht
In Deutschland benötigen alle Studierenden eine ausreichende Krankenversicherung. Deutsche Versicherungsgesellschaften bieten spezielle Krankenversicherungen für Studierende an. Die monatlichen Beiträge liegen bei ungefähr 60,– EUR. Die Versicherung deckt Ausgaben für medizinische und zahnmedizinische Behandlungen sowie Krankenhausaufenthalte und eine Zuzahlung zu verschriebenen Medikamenten ab. Mit dieser Versicherung können Sie direkt zum Arzt gehen. Sie müssen dort nichts selbst bezahlen, der Arzt schickt seine Rechnung direkt an Ihre Versicherung. Einige Länder, wie zum Beispiel die EU-Staaten, haben Versicherungsabkommen mit Deutschland geschlossen. Wenn Sie aus einem dieser Länder kommen und dort eine gültige Krankenversicherung haben, benötigen Sie keine deutsche Versicherungspolice.
- Einwohnermeldeamt
Bürger aller Staaten, die länger als drei Monate in Deutschland leben wollen, müssen innerhalb der ersten Woche nach ihrer Einreise ihren Wohnsitz in einem Bürgerbüro anmelden Bürgerbüro der Stadt Freiburg: www.freiburg.de
- Ausländerbehörde
Der nächste Weg für ausländische Studierende aus Nicht-EU-Ländern führt dann zum Ausländerbehörde. Hier muss jeder persönlich eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Das Einreisevisum wird nun in eine "Aufenthaltserlaubnis für Studienzwecke" umgewandelt. Bei dieser Stelle müssen Studenten auch nachweisen, dass der Studienaufenthalt finanziell gesichert ist. Für einen komplikationslosen Ablauf benötigen Sie folgende Dokumente:
- Eigenhändig und vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Pass
- Meldebescheinigung
- Studentenausweis oder anderer Nachweis der Einschreibung
- Nachweis finanzieller Kompetenz (Sparbücher, Stipendienbescheinigung, Verpflichtungserklärung ihrer Eltern)
- Nachweis einer Krankenversicherun
Weitere Informationen: Ausländerbehörde der Stadt Freiburg www.freiburg.de
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