Formalitäten in Deutschland
Für die Vorbereitung und Durchführung eines Aufenthaltes in Freiburg und Ihre Anreise müssen einige Formalitäten erledigt werden.
Vor der Einreise
- Visum und Einreise
Bitte informieren Sie sich, ob Sie ein Einreisevisum für Deutschland benötigen. Zuständig für die Ausstellung eines Einreisevisums ist die deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland. Hier finden Sie die Informationen:
- Krankenversicherung
In Deutschland spielt die Krankenversicherung eine große Rolle, denn eine ärztliche Behandlung kann sehr teuer sein. Deshalb liegt es im persönlichen Interesse eines jeden Studierenden, krankenversichert zu sein. Zudem besteht für jeden Studenten die Pflicht, bei seiner Immatrikulation eine für das jeweilige Semester gültige Krankenversicherung nachzuweisen. Ohne Vorlage einer ausreichenden Versicherung kann kein(e) Studierende(r) an einer deutschen Hochschule immatrikuliert werden.
Mehr Info zum Thema finden Sie unter:
- Finanzen
Einen Nachweis darüber, dass Sie über ausreichende finanzielle Ressourcen zur Durchführung eines Studiums in der Bundesrepublik Deutschland verfügen, müssen Sie mitunter schon bei der Beantragung des Visums erbringen. Spätestens aber bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis ist dieser Nachweis zwingend notwendig. Wenn Sie diesen Nachweis nicht erbringen können, wird Ihnen keine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.
An der KH Freiburg werden zurzeit Studienbeiträge erhoben. Das Studium in Deutschland, und so auch in Freiburg, ist nicht ganz billig. Die anfallenden Kosten sind abhängig vom persönlichen Lebensstil, aber Sie sollten mit mindestens 700 - 800 Euro monatlich kalkulieren (mehr Informationen zu den Lebenshaltungskosten finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Studentenwerks).
- Wohnen
Die Nachfrage nach preiswerten Zimmern und Wohnungen in Freiburg ist groß, besonders im Herbst, wenn das Wintersemester beginnt. Wichtig ist, sich so früh wie möglich um ein Zimmer zu kümmern. Es gibt verschiedene Möglichkeiten wie z.B.:
- Studentenwohnheim des Studentenwerks Freiburg
Das Studentenwerk Freiburg bietet Unterkünfte in mehreren Wohnheimen: www.studentenwerk.uni-freiburg.de- Katholische Studentenwohnheime: site.kstwhfr.de
- Evangelisches Studentenwohnheim: www.esw-freiburg.de
- Wohnen für Hilfe: www.studentenwerk.uni-freiburg.de
- In einer WG (Wohngemeinschaft): In Freiburg wohnen viele Studierende in Wohngemeinschaften. Das heißt, sie teilen sich die Miete und wohnen zusammen in einer großen Mietwohnung. Private WG-Zimmer finden Sie u.a. im Internet unter www.studieren-in-freiburg.com
Nach der Einreise
Damit Sie sich von Anfang an voll und ganz auf Ihr Studium konzentrieren können, sollten Sie ungefähr zwei bis drei Wochen vor Beginn der Vorlesungszeit in Freiburg eintreffen, um die nachfolgend aufgelisteten Dinge in aller Ruhe erledigen zu können.
- Anmeldung beim Einwohnermeldeamt
Die Anmeldung müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in Ihre Unterkunft (Wohnung, Wohnheim- oder Privatzimmer etc.) unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses beim Bürgeramt vornehmen.
Bürgeramt / Einwohnermeldeamt der Stadt Freiburg
Baslerstr. 2
79111 Freiburg
Telefon: 0761- 201 0
Fax: 0761-201 5698
buergeramt@stadt.freiburg.de
- Beantragung der Aufenthaltserlaubnis
Staatsangehörige der EU- und EWR-Staaten bedürfen keiner Aufenthaltserlaubnis. Studierenden aus diesen Ländern wird im Rahmen ihrer Meldepflicht eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht (Freizügigkeitsbescheinigung) ausgestellt, die gleich bei der Anmeldung im Bürgeramt/Einwohnermeldeamt mit beantragt werden kann.
Studierende aus allen anderen Ländern – auch diejenigen, die ohne ein Visum einreisen können (zum Beispiel aus Japan oder aus den USA) – müssen innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise beziehungsweise vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Visums eine Aufenthaltserlaubnis bei Ausländerbehörde beantragen:
Ausländerbehörde der Stadt Freiburg (Amt für öffentliche Ordnung)
Baslerstr. 2
79111 Freiburg
Telefon: 0761- 201 4932
- Eröffnung eines Girokontos bei einer Bank
Um Ihren Zahlungsverkehr (zum Beispiel die Überweisung der monatlichen Miete) reibungslos und kostengünstig abwickeln zu können, ist es sinnvoll, möglichst bald ein Girokonto bei einer Bank zu eröffnen. Sie benötigen dafür Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass sowie die Meldebescheinigung und die Immatrikulationsbescheinigung. Bei den meisten Banken können Sie ein Studenten-Girokonto erhalten, für das Sie keine monatlichen Kontoführungsgebühren zahlen müssen.



