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Internationale Studierende

  • Bewerbung
    Ausländische Studienbewerber aus Nicht-EU-Ländern benötigen zusätzlich zu den üblichen Bewerbungsunterlagen folgende Dokumente:

    Zugangsberechtigung mit Notendurchschnitt:
    Internationale Bewerber mit einem ausländischen Schulabschluss (ausgenommen EU-Länder), die an einer Fachhochschule in Baden-Württemberg studieren wollen, müssen zunächst beim Ausländerstudienkolleg in Konstanz (ASK: Brauneggerstraße 55, 78462 Konstanz; http://www.ask.fh-konstanz.de/) eine Zugangsberechtigung beantragen.

    Nachweis der Deutschen Sprache für den Hochschulzugang (DSH-2 oder Test DaF 4)
  • Fördermöglichkeiten

  • Erwerbstätigkeit

    Ausländische Studierende aus so genannten Drittstaaten dürfen pro Kalenderjahr 90 Tage ohne Arbeitsgenehmigung arbeiten. Diese Tage dürfen über das ganze Jahr verteilt werden und müssen nicht auf die Semesterferien beschränkt sein. Nach dem neuen Zuwanderungsgesetz dürfen 90 Arbeitstage bei der Vollzeitbeschäftigung in 180 Arbeitstage der Teilzeitbeschäftigung aufgeteilt werden. Von einem halben Tag wird gesprochen, wenn an einem Arbeitstag nicht mehr als vier Stunden gearbeitet werden.

    Folgendes ist zu beachten: Wenn ein ausländischer Studierender an 5 aufeinanderfolgenden Tagen arbeitet, werden 2 weitere Tage (als Wochenende) hinzugezählt, aus 5 Arbeitstagen werden also 7. Wenn an weniger als 5 Tagen in der Woche gearbeitet wurde, werden Samstag und Sonntag nicht mitgezählt, so dass es bei der Zahl der tatsächlich gearbeiteten Tage bleibt.
  • Formalitäten in Deutschland

  • Austauschstudenten / ERASMUS

    Studierende der Partneruniversitäten können an der KH Freiburg als Austauschstudenten für 1 bis 2 Semester studieren. Bitte beachten Sie, dass die meisten der regulären Kurse auf Deutsch unterrichtet werden! Sie müssen sich auf alle Fälle über den Koordinator des Akademischen Auslandsamtes/International Offices ihrer Heimatuniversität bewerben.
  • Patenschaftsprogramm der KH Freiburg

 
 
 
 
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